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News

Wir gratulieren Robin Kayser

Mit unserem ehemaligen Auszubildenden Robin Kayser hat die Geschäftsführung Wolfgang Weber und der Ausbildungsleiter Andreas Schwarz, die Freisprechungsfeier in Heilbronn besucht. Wieder hat die Firma Weber eine hervorragende Fachkraft im Garten- und Landschaftsbau ausgebildet. 
Wir gratulieren im Namen der Firma Weber unserem Mitarbeiter Robin Kayser, der nach seiner bestandenen Prüfung wie selbstverständlich auch übernommen wurde. Wir übernehmen nach Möglichkeit alle in unserem Haus ausgebildeten Fachkräfte, das ist uns sehr wichtig.

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Messe GARTEN outdoor ambiente in Stuttgart

Die Firma Weber GmbH übernahm die Bauleitung für den Ideenraum Garten. Gebaut wurde der Garten der Region Stuttgart des Garten- und Landschaftsbauverbandes von den Azubis der Region Stuttgart sowie den Technikerschülern der Staatsschule für Gartenbau und Landwirtschaft in Stuttgart-Hohenheim unter der Bauleitung von Andreas Schwarz, dem Gartenbaumeister der Weber GmbH Garten- und Landschaftsbau aus Weissach-Flacht.

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Baumpflege

Die Baumpflege hat sich in Deutschland in den letzten 30 Jahren zu einem wichtigen und anerkannten Berufsfeld etnwickelt. Baumpfleger tragen durch ihr professionelles Handeln dazu bei, dass sich Bäume als gesunde Lebewesen entwickeln können, zum Wohl von Menschen und Umwelt. Zugleich sollen Bäume auch sicher sein, sodass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Durch regelmäßige Baumkontrolle, Kronenpflege und Förderung guter Standortbedingungen kann dieses Ziel erreicht werden.

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Steuertipp

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z. B. Gartenpflege oder Reinigungsleistungen (inklusive der an das eigene Grundstück angrenzenden öffentlichen Flächen wie z. B. Gehwege) werden mit einer Steuerrückzahlung bis zu 4.000 € gefördert. (§35a Abs. 2 Satz 1 EstG).

Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten wie z. B. Garten- und Wegearbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung oder Neuanlage des Gartens eines selbst bewohnten Hauses dienen, lockt ein Steuerbonus von 20 % aus maximal 6.000 € - also weitere 1.200 € (§35a Abs. 3 EstG).

Sie entscheiden hierbei, welchen Steuervorteil Sie in Anspruch nehmen, da für eine Rechnung jeweils nur ein Steuervorteil (haushaltsnahe Dienstleistung oder handwerkliche Tätigkeit) in Abzug gebracht werden kann.

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Wir gratulieren Peter Schenk

Mit unserem ehemaligen Auszubildenden Peter Schwenk hat die Geschäftsführung Wolfgang Weber und der Ausbildungsleiter Andreas Schwarz, die Freisprechungsfeier in Rechberghausen besucht. Wieder hat die Firma Weber eine hervorragende Fachkraft im Garten- und Landschaftsbau ausgebildet. 
Wir gratulieren im Namen der Firma Weber unserem Mitarbeiter Peter Schwenk, der nach seiner bestandenen Prüfung wie selbstverständlich auch übernommen wurde. Wir übernehmen nach Möglichkeit alle in unserem Haus ausgebildeten Fachkräfte, wie Herr Weber anmerkt.

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